Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Auktionsplattform vandoo.com. Durch die Registrierung auf der Auktionsplattform vandoo.com erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Bedingungen gelten für Gebrauchtwagen, die von der Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels- und Service GmbH, nachstehend VGSG genannt, an autorisierte Vertragspartner (VWN Händler, VWN Service Partner und VWN Importeure) und freie Händler – im folgenden „Nutzer“ genannt - gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Nutzung von der Auktions- und Verkaufsplattform VANDOO - im folgenden „VANDOO“ genannt - verkauft werden.

(2) Die Nutzer werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VGSG Forderungen gegen diese weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten noch Dritten Rechte an solchen Forderungen einräumen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(5) § 312e BGB (Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) findet keine Anwendung mit Ausnahme des Absatz 1 Nr. 4 dieser Vorschrift.

§ 2 Registrierung und Zulassung als Käufer

(1) VANDOO steht nur gewerblichen Käufern, die die Fahrzeuge zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes erwerben, wenn Gegenstand des Gewerbes oder Berufes der Kraftfahrzeughandel ist, zur Verfügung. Privatpersonen, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, und sonstige Gewerbetreibende sind von der Nutzung von VANDOO ausgeschlossen.

(2) Jeder Nutzer muss sich vor der Nutzung bei VANDOO registrieren. Autorisierte VW-Vertragspartner müssen sich vor der Nutzung der Verkaufsplattform im Group Retail Portal registrieren und haben danach die Möglichkeit sich über das Group Retail Portal in VANDOO einzuloggen.

(3) Jeder Nutzer hat vor der ersten Zulassung zur Abgabe von Angeboten seine Unternehmereigenschaft und seine Eigenschaft als Kraftfahrzeughändler ausdrücklich zu erklären und nachzuweisen. Die Art des Nachweises bestimmt die VGSG.

Zusätzlich hat der Nutzer zur Registrierung folgende Unterlagen einzureichen:

Bei Nutzern mit Sitz innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zum Nachweis stets erforderlich: Kopie der Gewerbeanmeldung, bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten und Gesellschaften ein Handelsregisterauszug, eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsinhabers (bzw. des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers oder Vorstandes).

Bei Nutzern mit Sitz außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zusätzlich jeweils beglaubigte Übersetzungen der vorstehenden fremdsprachigen Dokumente in die deutsche Landessprache erforderlich, bei Nutzern mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union und bei Nutzern mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich die Mitteilung der ihnen erteilten gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer und eine unterzeichnete Ausfuhrabsichtserklärung erforderlich.

Alle Nutzer haben neben den vorgenannten Dokumenten ein unterzeichnetes Registrierungsformular nebst Gerichtsstands Vereinbarung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die VGSG zurückzusenden.

Weist der Nutzer nach, dass er Unternehmer im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist, erhält er von der VGSG eine Registrierungsbestätigung. Diese wird ihm per E-Mail zugesandt. Jeder Käufer hat Veränderungen seiner Daten (z.B. Name, Sitz, Adresse) der VGSG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der VGSG steht es frei Registrierungsanträge in begründeten Fällen abzulehnen.

(4) Bei Zugang über GRP ist die Registrierung und Zulassung als Käufer an autorisierte Vertragspartner nicht notwendig.

§ 3 Verfügbarkeit der Auktionsplattform vandoo.com

(1) Die VGSG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Verfügbarkeit von VANDOO. Zwar ist die VGSG stets bemüht VANDOO in betriebsbereitem Zustand zu halten, allerdings können insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, soweit andere Ereignisse, die nicht in dem Einflussbereich der VGSG liegen (z.B. Stromausfälle, Kommunikationsnetzstörungen, Denial of Service Attacken, sonstige technische Störungen oder behördliche Maßnahmen) zu einer vorrübergehenden oder eingeschränkten Verfügbarkeit von VANDOO führen. Die VGSG ist berechtigt, die Vermarktung von Fahrzeugen über VANDOO jederzeit ohne Angaben von Gründen einzustellen.

§ 4 Pflichten des Nutzers, Systemintegrität, Zugriff Dritter, Sanktionen bei Zuwiderhandeln

(1) Jegliche Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Nutzung von VANDOO einzuschränken oder zu verhindern, oder die Nutzung von VANDOO tatsächlich zu be- oder verhindern, sind untersagt. Nutzer dürfen den Verlauf von Online-Auktionen nicht durch Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Nutzerzugangs oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere dazu, die VANDOO Infrastruktur nicht zu behindern, zu blockieren oder zu modifizieren.

(2) Der Nutzer haftet zivil- und strafrechtlich für jegliche Schäden, die der VGSG oder Dritten aus dem vertragswidrigen Gebrauch solcher Programme oder Verfahren entstehen. Die VGSG kann ein solches Vergehen mit dem Ausschluss aus dem Kreis der zugelassenen Nutzer sanktionieren. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte VANDOO nicht über seinen Registrierungszugang oder GRP-Zugang nutzen und keine von der VGSG unautorisierten Systeme, Programme oder Verfahren implementieren können. Der Anbieter VGSG behält sich vor, Käufer, die diesen Vertragsbedingungen zuwiderhandeln, den Zugang zu VANDOO zu verweigern und dem Nutzer die durch sein vertragswidriges Verhalten verursachten Schäden und Kosten in Rechnung zu stellen.

(3) Sämtliche Fotos und Dokumente der Fahrzeuge, die die VGSG über VANDOO zur Verfügung stellt, sind urheberrechtlich geschützt. Die VGSG erlaubt dem kaufenden Nutzer die Nutzung dieser Fotos und Dokumente nach erfolgtem Kauf des Fahrzeugs zur Weitervermarktung (z. B. zur Nutzung in Onlineverkaufsplattformen). Vor dem Kauf des Fahrzeugs ist die Nutzung von Fotos und Dokumenten untersagt und stellt eine Verletzung des Urheberrechts gemäß § 2 UrhG dar. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regelung kann seitens der VGSG mit einer temporären oder im Wiederholungsfall mit der endgültigen Sperrung des VANDOO-Zugangs sanktioniert werden.

§ 5 Löschen von Angeboten und Sperrung

(1) Die VGSG kann nach seinen billigen Ermessen Maßnahmen gegen Nutzer ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder die VGSG ein sonstiges berechtigtes Interesse hat (z.B. Sicherung der ordnungsgemäßen Funktion von VANDOO. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Käufer Angebote von Auktionen ohne Erwerb des Fahrzeuges übernimmt und z.B. in andere IT-Systeme kopiert, um sie dort zum Kauf anzubieten.

Solche Maßnahmen können insbesondere die Löschung von Angeboten und Inhalten, eine Abmahnung von Nutzern, die Einschränkung von Nutzungsmöglichkeiten oder die vorläufige oder endgültige Sperrung von Nutzern sein.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Die VGSG haftet nur für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von VANDOO durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Insbesondere übernimmt die VGSG keine Haftung für Schäden, die dem Käufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder Dritten durch die Verwendung von VANDOO an Computer, Hard- oder Software entstehen.

Von der vorgenannten Haftungsbeschränkung nicht umfasst sind Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten seitens der VGSG.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VGSG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 7 Verfügbarkeit von Auktionen

(1) Die VGSG übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Verfügbarkeit der Auktionen und behält sich das Recht vor, geplante Auktionen ausfallen zu lassen oder zu verändern und die Vermarktung von Fahrzeugen über Auktionen jederzeit einzustellen. Die Einzelheiten der jeweiligen Auktion ergeben sich aus dem jeweiligen Auktionsangebot, dem auch die Laufzeit der jeweiligen Auktion zu entnehmen ist.

§ 8 Einstellen von Fahrzeugen in VANDOO für Auktionen

(1) Die Einzelheiten zu der jeweiligen Auktion sind dem Auktionsangebot zu entnehmen. Die Dauer der Gebotsphase wird von der VGSG vor jeder Auktion festgelegt. Jeder zugelassene Nutzer hat die Möglichkeit ein Gebot abzugeben, wobei die Gebotsphase bei jedem neu abgegebenen Angebot erneut startet. Durch ein Gebot gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das im Rahmen der Online-Auktion angebotene Fahrzeug zu dem gebotenen Preis ab. Das Gebot bleibt bis 48 Stunden nach Ende der Auktion gültig. Ein Gebot ist nur wirksam, wenn es die von der VGSG im Angebot angegebenen Bedingungen, insbesondere die über den Mindestpreis, erfüllt und innerhalb der Angebotszeit über den bisher abgegebenen Geboten liegt. Gibt ein anderer Nutzer ein höheres Gebot ab, so erlischt das niedrigere Gebot. Bei mehreren gleichhohen Geboten, auch unterschiedlicher Nutzer, ist nur das zuerst abgegebene Gebot gültig. Der Nutzer hat innerhalb der Auktion die Möglichkeit ein Maximalgebot abzugeben. Hierbei überbietet das System (Bietagent) für den Nutzer automatisch das aktuelle Höchstgebot bis zur Erreichung des Maximalgebotes. Der Bietagent ist ein technisches Instrument, das bis zum Höchstpreisangebot des Nutzers automatisch immer andere elektronisch abgegebene Gebote um einen im Versteigerungskatalog ausgeschriebenen Mindesterhöhungsschritt überbietet. Wird kein weiteres Gebot abgegeben, endet die Auktion mit Ablauf der systemseitig festgelegten Zeit und die Gebotsphase ist beendet. Nach dem Ende der Gebotsphase können keine Gebote mehr abgegeben werden.

(2) Die VGSG behält sich vor, die Auktion bei Vorliegen besonderer Umstände vorher zu beenden. De VGSG steht es frei die Gebote anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kaufvertrag zwischen der VGSG und dem Nutzer kommt durch Bestätigung des Gebots durch die VGSG zustande.

§ 9 Verkauf von Fahrzeugen über Festpreis

(1) Das von der VGSG eingestellte Angebot ist für diese freibleibend. Sie ist bis zum Vertragsschluss berechtigt, den Fahrzeugpreis jederzeit abzuändern oder das Angebot ganz aus dem virtuellen Marktplatz vandoo.com zu nehmen. Dem Nutzer stehen hieraus keine Ansprüche zu.

(2) Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die VGSG das Kaufangebot schriftlich annimmt.  Eine Information an die übrigen am Gebotsverfahren beteiligten Käufer erfolgt nicht. Das Höchstgebot innerhalb der Laufzeit der Auktion verpflichtet zur Abnahme des Fahrzeuges und zur Zahlung des Kaufpreises.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt durch die VGSG. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Abweichungen von der Bestellung sind der VGSG unverzüglich mitzuteilen. Wenn im Fall abweichender Rechnungsstellung nicht innerhalb einer Woche eine Mitteilung des Nutzers erfolgt, gilt der Kauf auf der Grundlage der Rechnung als abgeschlossen.

(4) Bei beschädigten, unreparierten Fahrzeugen wird zusätzlich ein Kostenvoranschlag angezeigt. Der Kostenvoranschlag gibt alle Aufwendungen zur Beseitigung von bekannten Schäden gemäß VGSG-Verkaufsstandard unter Berücksichtigung von modernen Reparaturmethoden an und stellt ausschließlich eine Kalkulationshilfe für den Nutzer dar. Die Angaben aus dem Kostenvoranschlag sind in Verbindung mit dem Kaufvertrag als unverbindlich anzusehen.

(5) Die Annahme eines Kaufangebotes erfolgt durch den Versand einer schriftlichen Kaufbestätigung an den Höchstbietenden. Die Anwendung der Vorschrift des § 156 BGB ist ausgeschlossen.

§ 10 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

(1) Die VGSG verkauft die Gebrauchtwagen gemäß den in der Anlage angegebenen Verkaufsstandards von Gebrauchtfahrzeugen aus Flotten zu dem im Online-Angebot angegebenen Preis. Der Preis von Sofortkäufen beinhaltet den Transport der Fahrzeuge zum Sitz des autorisierten Vertragspartners/Importeurs innerhalb Deutschlands.

(2) Fahrzeuge, die über eine VANDOO-Auktion erworben wurden, müssen grundsätzlich am angegebenen Standort abgeholt werden.

(3) Gegen einen Aufpreis kann der autorisierte Vertragspartner das Fahrzeug jedoch zum Sitz des autorisierten Vertragspartners/Importeurs innerhalb Deutschlands liefern lassen.

(4) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gilt: Es fallen zusätzliche Transportkosten an und diese werden separat kalkuliert.

(5) Die VGSG liefert die Gebrauchtwagen grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Nebenabreden bedürfen zwingend der schriftlichen Form und müssen von beide Vertragspartnern unterzeichnet werden. Soweit ausnahmsweise vereinbart wird, dass die Zahlung erst nach Versand zu leisten ist, bleiben die verkauften Fahrzeuge so lange das Eigentum der VGSG, bis sie über den vollen Rechnungsbetrag frei verfügen kann. Die Nutzer sind verpflichtet, auf eigene Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Die Nutzer tragen alle durch seine Zahlungen entstehenden Kosten. Zahlung mit Scheck oder anderen Zahlungsmitteln als Bargeld gilt erst dann als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung, wenn die VGSG über den vollen Betrag auf einem ihrer Konten frei verfügen kann.

(6) Preise und Zahlungsbedingungen sind gegenüber Dritten als vertraulich einzustufen.

(7) Der Anbieter wird bei deutschen Nutzern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der offen ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erteilen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, welcher der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz unterliegt.

Nutzer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen vor ihrer Angebotsabgabe auf umsatzsteuerrechtlich regelbesteuerte Sachen ihre ihnen erteilte gültige internationale Umsatz-Steueridentifikationsnummer dem Anbieter schriftlich mitteilen und dabei zudem schriftlich gegenüber dem Anbieter eine unterzeichnete Ausfuhrabsichtserklärung vorlegen.

Liegen die Voraussetzungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes vor, erhält der Käufer eine Netto-Rechnung über den Kaufpreis.

Nutzer aus Drittländern (nicht EU-Ländern) müssen auf den Kaufpreis des Fahrzeugs einen Sicherheitseinbehalt in Höhe des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes bezahlen. Dieser Sicherheitseinbehalt wird erstattet, sobald zweifelfrei nachgewiesen wird, dass das gekaufte Fahrzeug die EU verlassen hat und die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu ist dem Anbieter die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen. Nach Erhalt des Formulars wird der Sicherheitseinbehalt unmittelbar an den Nutzer per Überweisung erstattet. Der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts ist nur mit Zustimmung des Anbieters abtretbar.

Der Nutzer hat die durch das Auslandsgeschäft anfallenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen, insbesondere Bankgebühren oder Kosten, die aus Zoll- und Export entstehen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass seitens Volkswagen seit 2016 keine Lieferantenerklärung erstellt wird und die VGSG weder dafür haftbar noch zur Ausstellung eines Ersatzdokumentes verantwortlich gemacht werden kann. Der Nutzer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, den Kaufpreis im Voraus zu leisten. Der Nutzer erhält das Fahrzeug somit erst nach vollständiger Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen

§ 11 Lieferung und Lieferverzug

(1) Lieferungen der VGSG

(2) Sofern Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Transport in der Regel innerhalb von zehn (10) Werktagen (in Deutschland) ab Bestellung und nach Zahlungseingang bei der VGSG, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Die zehn Tage laufen ab dem nächsten Werktag nach Zahlungseingang. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass es in Einzelfällen zu einer Anlieferung außerhalb der Geschäftszeiten (Nachtanlieferung) kommen kann. Sollten die Gegebenheiten des Nutzers vor Ort eine Nachtanlieferung nicht zulassen, so hat der Nutzer dies der VGSG vor Bestellung schriftlich mitzuteilen. Transporte in das Europäische Ausland dauern in der Regel mehr als zehn (>10) Tage.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, auch Teillieferungen anzunehmen.

(4) Dem Nutzer stehen keine Ansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung zu, wenn die Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht von der VGSG verschuldet wurden, wie z.B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krieg, Aufruhr, Unterbrechung des Transportwesens, Schiffbruch, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, Zulieferungsengpässe usw.. Wird die Lieferung durch solche Umstände um mehr als sechs (6) Monate verzögert, steht es jedoch sowohl der VGSG als auch dem Nutzer frei, vom Kauf zurückzutreten.

(5) Wird der Liefertermin aus anderen als den unter 11.4. angeführten Umständen um mehr als sechs Wochen überschritten, kann der Nutzer nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nachlieferung vom Kauf zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Händlers/Importeurs sind ausgeschlossen.

(6) Wird der VGSG, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den unter $14 vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die VGSG haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(7) Soll das Fahrzeug nicht an den Importeur, sondern an einen Händler geliefert werden, so ist das Formblatt: „Vertretungsregelung“ vom Importeur auszufüllen und zu unterschreiben.   

(8) Sofern Selbstabholung vereinbart ist oder vom Nutzer gewählt wurde, erhält dieser einen Abholschein und die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs des Fahrzeuges geht auf den Nutzer über.

(9) Selbstabholung

Bei Verkäufen mit vereinbarter Selbstabholung erhält der Nutzer mit Zahlung des Kaufpreises den Abholschein, der zur Entgegennahme des Fahrzeugs beim Einlieferer berechtigt. Auch hier geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Fahrzeugs mit Abholung auf den Nutzer über.

Die gekauften Fahrzeuge sind vom Nutzer auf dessen Kosten am Standort des Fahrzeuges, der vorab mitgeteilt wurde, unter Vorlage des Abholscheins und eines gültigen Personaldokumentes abzuholen.

Bei Abholung durch eine Spedition oder vom Nutzer beauftragte Dritte ist neben dem Abholschein eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument vorzulegen. Grundsätzlich ist die Abholung 1 Werktag im Voraus bei dem auf dem Abholschein genannten Ansprechpartner anzuzeigen.

Bei Abholung sind vom Nutzer oder seinem Beauftragten eventuelle, für den Nutzer erkennbare Mängel aufzuzeigen und mit der VGSG zu klären. Wird das Fahrzeug ohne Mangelrüge abgeholt, sind keine Reklamationen mehr möglich. Ein Verbringen eines Fahrzeuges ohne Zustimmung der VGSG ist nicht gestattet und wird als mangelfreie Abnahme gewürdigt.        

§ 12 Abnahme bei vereinbarter Lieferung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die bestellten Gebrauchtwagen an seinem Firmensitz abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann die VGSG von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Darüber hinaus ist die VGSG nach Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises sowie die Kosten der Rücksendung bzw. der Umleitung als Entschädigung zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die VGSG einen höheren oder der Händler/Importeur einen geringeren Schaden nachweist.

(2) Die ordnungsgemäße Übergabe der Gebrauchtfahrzeuge und der unbeschädigten Loseteiltüte, sofern im Lieferumfang enthalten, wird durch den Nutzer oder durch die Beauftragten der VGSG mit Unterschrift auf dem Liefer- bzw. Abholschein bei einer Selbstabholung am Logistikstandort bestätigt (nur innerhalb Deutschlands möglich!). Eventuelle Transportschäden sind während der Übergabe, oder bei Nachtanlieferung bis um 12 Uhr, schriftlich der ausliefernden Spedition anzuzeigen (Fotodokumentation!). Anschließend sind die Transportschäden der Volkswagen Insurance Brokers GmbH (VIB) mit allen benötigten Unterlagen online über https://vib- cms.vwfs.com/cms_vwv/ zu melden.

(3) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen von Postsendungen (Beipacks) sind nach Empfang der Sendung direkt auf dem Beipackzettel zu vermerken und innerhalb von 24 Stunden dem Absender zu melden. Andernfalls verliert der Nutzer alle einschlägigen Ansprüche. Beanstandungen fehlender Lieferungen von Postsendungen der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen) müssen der VGSG zwei Wochen nach Zahlungseingang über vandoo.com schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist hat der Nutzer die Kosten der Briefaufbietung zu tragen.

(4) Alle Angaben über Leistung, Gewicht, Kraftstoffverbrauch, Betriebskosten, Geschwindigkeit und andere Eigenschaften von Gebrauchtfahrzeugen sind als annähernd zu betrachten.

§ 13 Sachmangelhaftung

(1) Die Haftung für Sachmängel bestimmt sich nach den Festlegungen gemäß dem Verkaufsangebot der VGSG für den Gebrauchtwagen in Verbindung mit den nachstehenden Bedingungen:

a) Von der Sachmangelhaftung sind alle bei der Übernahme äußerlich erkennbaren Mängel ausgeschlossen.

b) Die Sachmangelhaftung endet 12 Monate nach Rechnungsdatum, sofern die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen wurde.

c) Im Übrigen haftet die VGSG für Sachmängel nach den Bestimmungen dieses Abschnitts.

d) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

(2) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung sind unverzüglich nach deren Feststellung geltend zu machen.

b) Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nach den technischen Erfordernissen auf Ersatz oder Instandsetzung der fehlerhaften Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum der VGSG. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Händler/Importeur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

c) Die anlässlich der Mängelbeseitigung entstehenden Kosten des Aus- und Einbaus von Teilen werden dem Händler/Importeur nicht berechnet, es sei denn, sie werden durch Veränderungen am Kaufgegenstand verursacht.

(3) Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

(4) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.

(5) Sachmangelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass

a) der Kaufgegenstand zuvor von einem für dessen Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt worden ist; oder

b) in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die VGSG nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer von der VGSG nicht genehmigten Weise verändert worden ist; oder

c) der Händler/Importeur die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung, Serviceplan usw.) nicht befolgt hat.

(6) Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmangelhaftung ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung (z. B. durch motorsportlichen Einsatz) zurückzuführen sind.

(7) Im Übrigen wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Händlers/Importeurs auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt §14.

§ 14 Haftung

(1) Hat die VGSG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die VGSG beschränkt:

a) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Händler/Importeur für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die VGSG nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Nutzers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

b) Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.

(2) Unabhängig von einem Verschulden der VGSG bleibt eine etwaige Haftung der VGSG bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(3) Die Ansprüche wegen Lieferverzugs sind in §11 abschließend geregelt.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die die VGSG aufzukommen hat, dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von dieser aufnehmen zu lassen.

(5) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der VGSG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(6) Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von drei Monaten beginnend mit der Ablehnung der Schadenersatzleistung geltend gemacht werden.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtungen der Parteien ist der Sitz der VGSG.

(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des UN- Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Bedingungen behandelten, geschäftlichen Beziehungen ergeben, ist das für den Sitz der VGSG zuständige Gericht. Die VGSG behält sich jedoch vor, dass für den Nutzer sachlich und örtlich zuständige Gericht.